
Abmahnung erhalten?
Sie haben eine urheberrechtliche Filesharing- Abmahnung wegen dem Download von Musik, Filmen oder Computerspielen erhalten?
Sind Sie besorgt, da Sie eine urheberrechtliche Abmahnung oder gar eine urheberrechtliche Klage wegen illegalem Filesharing (dem Datenaustausch im Internet übersogenannte Tauschbörsen wie z.B. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent) erhalten haben? Nun stehen Sie vor der Frage wie Sie auf die Abmahnung reagieren sollen?
- Soll der geforderte Betrag gezahlt werden?
- Kann der geforderte Betrag auch reduziert werden?
- Muss die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unverändert abgegeben werden?
- Kann auch eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden?
- usw.
Wir stehen Ihnen bei diesen und allen anderen Fragen in Bezug auf Filesharing-Abmahnungen mit unserer Erfahrung aus jährlich hunderten von Abmahnberatungen zur Seite.
Urheberrechtliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen auf Internettauschbörsen (sog. Filesharing-Clients) werden jedes Jahr in erheblicher Anzahl von Rechteinhabern über zahlreiche Kanzleien verschickt. Eine Aufstellung der Kanzleien die urheberrechtliche Abmahnungen für die Rechteinhaber aussprechen finden Sie -jeweils mit Detailinformationen zu den speziellen Abmahnungen der einzelnen Kanzleien- am rechten Seitenrand.
Wenn auch Sie Adressat einer Urheberrecht-Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing sind, sollten Sie folgendes beherzigen:
- Bewahren Sie Ruhe!
- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
- Beachten Sie die mit der Abmahnung gesetzte Frist!
- Nehmen Sie ohne anwaltliche Beratung keinen Kontakt zur Gegenseite auf!
- Geben Sie den der Abmahnung beiliegenden Entwurf einer Unterlassungserklärung nicht ohne Modifikationen und anwaltliche Beratung ab!
- Nehmen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Zahlungen an den Gegner vor!
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sie auch unseren FAQ zu Filesharing-Abmahnungen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Hierzu übersenden Sie uns Ihre Abmahnung
per Fax an 071188241009
per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
und geben hierbei bitte Ihre Rückrufnummer an. Wir rufen Sie sodann zurück. Gerne können Sie sich vorab mit uns auch telefonisch
unter 071188241006
in Verbindung setzen.
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen aus Hunderten von Filesharing-Abmahnungen jährlich.
Wir vertreten Sie bundesweit!
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Kommentare (7)
Kanzlei Weiß & Partner
"Betroffene, die eine Abmahnung wegen illegaler Downloads bekommen, sollten schnell reagieren. Sonst laufen Fristen ab - und das wird teuer, wenn eine einstweilige Verfügung nachfolgt. Verbraucherschützer raten daher dazu, sich zügig Rechtsrat einzuholen und mit dessen Hilfe eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Keinesfalls unterschreiben sollte man die Unterlassungserklärung, die die Abmahner ihren Schreiben stets beifügen."
Kanzlei Weiß & Partner
"In allen anderen ist man gut beraten, sich nicht auf sein Urteil zu verlassen und eine Abmahnung als vermeintlich unberechtigte Abzocke einfach zu ignorieren. Auch wenn es absurd erscheint: Selbst Forderungen, die einem „Normalbürger“ wahnwitzig erscheinen, sind mitunter rechtlich legitim und können durchgesetzt werden. Ob das tatsächlich der Fall ist, kann letztlich nur ein Rechtsanwalt beurteilen. Daher ist es in aller Regel ratsam, einen Anwalt einzuschalten, der sich mit dem jeweiligen Rechtsgebiet (zum Beispiel Urheberrecht) auch wirklich auskennt. Das muss keineswegs die Welt kosten und ein Anruf mit der Frage, ob der jeweilige Rechtsanwalt einen solchen Fall übernehmen kann und will und was eine Beratung kosten würde, kostet zunächst einmal gar nichts."
Kanzlei Weiß & Partner
"Auf keinen Fall sollte man aber die Abmahnung ignorieren. Das würde die Situation verschlimmern und der Kanzlei einen Kostenanspruch einbringen. Zumindest in den Fällen, in denen sich der Empfänger tatsächlich strafbar gemacht hat."
Kanzlei Weiß & Partner
"Unsere Empfehlung: Der Gang zum Anwalt lohnt sich. Nur Experten für gewerblichen Rechtsschutz können abschätzen, wie weit die eine oder andere Abmahnkanzlei erfahrungsgemäß geht.“
Sicher ist: Vorsicht! Das Bereitstellen illegaler Downloads ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr – und kann sehr teuer werden."
Kanzlei Weiß & Partner
"Generell ist es keine gute Idee, die im Internet kursierenden Musterschreiben für eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne sachkundige Rechtsberatung zu verwenden, da die Fälle durchaus unterschiedlich gelagert sind. Es kommt darauf an, ob sich die Rechtsverletzung auf ein oder mehrere Werke bezieht, ob es einen oder mehrere Rechteinhaber gibt und vieles mehr. Falsch formulierte Erklärungen können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.
[...]
Die Kosten für einen Rechtsanwalt, der die modifizierte Unterlassungserklärung abgeben kann, sind zwar nicht gerade gering, jedoch liegen sie meist unter dem geforderten Vergleichsbetrag. Man sollte im Vorfeld mit dem Anwalt klären, wie hoch die Kosten für die Abgabe einer modifizierten strafbewährten Unterlassungserklärung sind.
[...]
Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung sollte nur von einem mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt abgegeben werden, was ebenfalls Kosten verursacht. Dennoch sollte man keinesfalls ohne fundierte juristische Ausbildung selbst eine solche Erklärung nach Vorlagen aus dem Internet formulieren. Fehlerhafte Formulierungen können juristische und finanzielle Nachteile bedeuten."
Kanzlei Weiß & Partner
"Für jede Form der juristischen Gegenwehr ist geboten, sich zuvor von einem versierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Möchte man beispielsweise die seit 2008 gültige, aber nur selten anwendbare Kostendeckelung für „einfach gelagerte“ Urheberrechtsverstöße auf 100 Euro geltend machen und so die Kosten reduzieren, sollte das juristisch zu begründen sein."
Kanzlei Weiß & Partner
"Brauche ich einen Anwalt?
Aufgrund der zahlreichen offenen Rechtsfragen, ist es Laien kaum möglich, allein gegen die Musikindustrie vorzugehen. Insofern ist hier professionelle Hilfe vonnöten. Bei der Anwaltssuche sollte darauf geachtet werden, dass sich der Jurist im Urheberrecht auskennt. Außerdem sollte zuvor unbedingt über das zu zahlende Honorar gesprochen und ggfs. ein Pauschalhonorar vereinbart werden."