
Abmahnung Los Banditos Films GmbH – American Violet – Rechtsanwälte FAREDS
Erfahrung mit Abmahnungen der Kanzlei FAREDS

Die FAREDS Rechtsanwälte machen in dieser Abmahnung einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch im Namen der Firma Los Banditos Films GmbH an dem Werk „American Violet“ geltend und kündigen in der Abmahnung weitere Ansprüche auf (Lizenz-) Schadensersatz sowie auf Erstattung der Kosten der Abmahnung, also der Rechtsanwaltsgebühren, an. Sodann wird in der Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte angeboten, dass alle diese (angeblichen) Ansprüche der Los Banditos Films GmbH wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk „American Violet“ durch Zahlung eines Pauschalbetrags an die FAREDS Rechtsanwälte abgegolten werden könnten. Zum Zahlungsausgleich setzen die Rechtsanwälte FAREDS eine entsprechende Frist – würde diese zur Zahlung eingehalten, wäre die Abmahnung der Los Banditos Films GmbH an dem Werk „American Violet“ auch insoweit erledigt.
Überdies fordern die FAREDS Rechtsanwälte mit der Abmahnung dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Los Banditos Films GmbH abzugeben. Der Abmahnung liegt eine solche durch die Rechtsanwälte FAREDS vorformulierte Unterlassungserklärung bei, nach der sich der Adressat der Abmahnung bei Meidung einer Vertragsstrafe dazu verpflichten soll, das abgemahnte Werk „American Violet“ der Firma Los Banditos Films GmbH nicht mehr zu verbreiten.
Aufgrund unserer Erfahrung sowie wegen des finanziellen Risikos, das mit einer solchen Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte einhergeht und wegen der Reichweite der der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte FAREDS sollte sich der Empfänger einer derartigen Abmahnung stets im Vorfeld einer Reaktion über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Sofern die einzelnen Reaktionsmöglichkeiten geprüft und erörtert werden, kann eine Lösung gefunden werden, um die Abmahnung der Los Banditos Films GmbH, insbesondere auch im Hinblick auf die Zukunft, zu einem überschaubaren Risiko „aus der Welt“ zu schaffen. Entscheidend ist dabei unserer Erfahrung nach aber, dass die entsprechende Strategie auf die Abmahnung schon bei der ersten Reaktion gegenüber den Rechtsanwälten FAREDS feststeht, damit sich im Nachhinein nicht doch noch unnötige Risiken verwirklichen.
Keinesfalls sollte eine solche Filesharing-Abmahnung (weder der Firma Los Banditos Films GmbH bezüglich des Titels „American Violet“ noch generell aus der Kanzlei der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) als Abzocke oder Massenabmahnung abgetan werden. Für den Fall, dass auf eine Abmahnung nicht oder falsch reagiert wird, kann dies zu empfindlichen finanziellen Folgen führen, die sich durch eine sinnvolle Strategie im Vorfeld vermeiden lassen.
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der Los Banditos Films GmbH, vertreten durch die FAREDS Rechtsanwälte, wegen des Werkes „American Violet“ erhalten haben, können Sie sich natürlich gern an uns wenden und von unseren zahlreichen Erfahrungen profitieren – wir stehen Ihnen gern für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung und natürlich auch darüber hinaus, falls Ihnen unsere Angebote zusagen.
Lernen Sie uns also unverbindlich kennen.
Sofern Sie zusätzlich Wissenswertes über die Abmahnungen der Kanzlei FAREDS oder der Firma Los Banditos Films GmbH erfahren möchten, besuchen Sie unseren Blog über die Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwälte oder nutzen Sie unsere Kommentarfunktion, um über Ihre Erfahrungen mit Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte wegen des Werkes „American Violet“ zu berichten.
Unsere Empfehlungen, wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben:
- Bewahren Sie Ruhe!
- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
- Beachten Sie die gesetzte Frist!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf!
- Geben Sie den der Abmahnung beiliegenden Entwurf einer Unterlassungserklärung nicht ohne Modifikationen ab!
- Nehmen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Zahlungen an den Gegner vor!
Beachten sie auch unsere FAQ zu Filesharing-Abmahnungen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Hierzu übersenden Sie uns Ihre Abmahnung
per Fax an 071188241009
per E-Mail an info@ratgeberrecht.eu
und geben hierbei bitte Ihre Rückrufnummer an. Wir rufen Sie sodann zurück. Gerne können Sie sich vorab mit uns auch telefonisch
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