
Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer
Erfahrung mit Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Seit Jahren haben die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München (ehemals: Waldorf Rechtsanwälte bzw. Kanzlei Waldorf & Kollegen) einen Tätigkeitsschwerpunkt in der Geltendmachung und Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen für unterschiedliche Rechteinhaber im Wege von sog. Filesharing-Abmahnungen, deren Ursprung also eine widerrechtliche Verbreitung von Musik, Filmen und Hörbüchern über sog. Internettauschbörsen wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent darstellt.
Die jüngsten Abmahnungen (Stand: Januar 2012) der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sind im sog. "Frage-Antwort-Stil" aufgebaut und aufgrund ihres Umfangs sehr komplex.
Nachdem die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Abmahnung zunächst unter anwaltlicher Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung mit den Hinweisen einleiten, durch welchen Rechteinhaber die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen der (angeblich) illegalen Verbreitung von Repertoire in einer Internet-Tauschbörse beauftragt worden ist, wird zunächst die Frage aufgeworfen:
"Warum wendet sich unsere Mandantschaft an Sie?".
Diese Frage wird sodann auch umgehend durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte beantwortet, indem der Name des Werkes offengelegt wird (bspw. "Wickie und die starken Männer (Film)) und dem Empfänger der Abmahnung anschließend erklärt wird, daß die Firma ipoque GmbH protokolliert habe, daß das Werk weltweit unter einer näher bestimmten IP-Adresse zu einem ebenfalls bestimmten Zeitpunkt zum Herunterladen angeboten worden sei.
In der Abmahnung erklärt die Kanzlei Waldorf Frommer sodann, daß im Wege des Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG der Inhaber des Internetanschlusses bekannt geworden sei, über dessen IP-Adresse die behauptete Urheberrechtsverletzung begangen worden ist.
Sodann beantworten die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die nächste in der Abmahnung aufgeworfene Frage
"Was sind die rechtlichen Konsequenzen?“.
Hier behaupten die Waldorf Frommer Rechtsanwälte völlig lapidar und ohne auf den einzelnen Sachverhalt abzustellen, daß die jeweilige Mandantschaft – also der Rechteinhaber – Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz und Kostenerstattung gegenüber dem Abgemahnten und somit einen Anspruch auf
- Unterzeichnung der Unterlassungserklärung (ein Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt)
- Ersatz des Lizenzschadens und
- Ersatz der Rechtsverfolgungskosten (sog. Abmahnkosten (Kosten der Abmahnung / Rechtsanwaltsgebühren)
habe.
Bei den Meisten uns vorliegenden Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird sodann ein Betrag in Höhe von insgesamt 956,00 EUR verlangt, der sich wiederum aus Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR und Rechtsanwaltskosten in Höhe weiterer 506,00 EUR zusammensetzt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte weist in der Abmahnung sodann ebenfalls auf die
„Zu beachtende Fristen“ der Abmahnung
hin. Hierbei weicht die „Frist zum Eingang der Unterlassungserklärung“ meist von der „Zahlungsfrist“ ab – Priorität hat insoweit offenkundig die Frist für die strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Im Anschluß daran stellen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Abmahnung die Frage
„Wann ist die Auseinandersetzung beendet?“
und beantworten diese dahingehend, daß mit fristgerechtem Eingang der (strafbewehrten) Unterlassungserklärung sowie mit vollständiger Zahlung der offenen Forderung sämtliche Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers in vollem Umfang erledigt seien und die juristische Auseinandersetzung somit vollständig beendet sei.
Unter der Frage
„Wo finde ich weitere Informationen?“ zu der Abmahnung
verweist die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung sodann noch auf deren eigene Internetseite (info.waldorf-frommer.de) oder bieten den Abgemahnten auch telefonische „Unterstützung“ unter 089/248899010 an.
Abschließend weist die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung noch darauf hin, daß sie ihrer Mandantschaft empfehlen würden, umgehend gerichtliche Schritte einzuleiten, falls man die gesetzten Fristen verstreichen lassen würde.
Der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte sind sodann noch Anlagen beigefügt, wie der „Entwurf einer Unterlassungserklärung“, ein „Ermittlungsdatensatz“, ein „Gerichtsbeschluss“ sowie ein (praktischer) „Überweisungsträger“.
Den Abgemahnten der Waldorf Frommer Rechtsanwälte kann insoweit nur angeraten werden, sich in jedweden Zweifelsfällen an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden, der einen Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht haben und über entsprechende Erfahrungen verfügen sollte.
Was in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer als eindeutig gegeben beschrieben wird, wirft in der Praxis (glücklicherweise) immer ein Vielzahl unterschiedlicher Fragen auf, sodaß sich erst aufgrund einer konkreten Einzelfallberatung beantworten lässt, ob und welche Forderungen, die den Gegenstand der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte bilden, berechtigt sind.
Weitergehende Informationen hierzu sowie zu der Bedeutung und den Folgen einer solchen urheberrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Benutzung von Internettauschbörsen finden Sie auf unserer Seite „Fragen und Antworten / FAQ“ (auch für eine Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer).
In jedem Fall sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nicht auf die leichte Schulter nehmen und als „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abtun.
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Unsere Empfehlungen, wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben:
- Bewahren Sie Ruhe!
- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
- Beachten Sie die gesetzte Frist!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf!
- Geben Sie den der Abmahnung beiliegenden Entwurf einer Unterlassungserklärung nicht ohne Modifikationen ab!
- Nehmen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Zahlungen an den Gegner vor!
Beachten sie auch unsere FAQ zu Filesharing-Abmahnungen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Hierzu übersenden Sie uns Ihre Abmahnung
per Fax an 071188241009
per E-Mail an info@ratgeberrecht.eu
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